Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für das Kartenservice und die Führungsplattform des Österreichischen Rundfunks (ORF Backstage):

 

Der Erwerb von Tickets und der sich daraus ergebende Anspruch auf Teilnahme als Zuschauerin oder Zuschauer an einer ORF-Produktion oder sonstigen Veranstaltung bzw. als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer ORF-Backstage-Führung oder eines Workshops, nachfolgend „Kundin oder Kunde“ genannt, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1. Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Tickets für eine ORF-Produktion, Führung, Workshopteilnahme oder sonstige Veranstaltung.

 

Die Bestellung der Tickets ist möglich über die Webseite https://backstage.ORF.at/, per Telefon oder E-Mail. Die Übermittlung der Bestellung über die Webseite https://backstage.ORF.at/, per Telefon oder E-Mail stellt ein verbindliches Angebot der Kundin oder des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebots erklärt die ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG (OMC) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des ORF durch die Zusendung einer Ticketbestätigung. Damit kommt ein Vertrag mit der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG, Hugo-Portisch-Gasse 1, 1136 Wien, zustande.

 

Der Vertragsinhalt setzt sich jeweils aus den Tickets (inkl. den in den Tickets angeführten speziellen Hinweisen zum gebuchten Angebot), diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Ticketbestätigung bzw. der Gästeinformation zusammen. Die Ticketbestätigung wird von der OMC unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Erfüllung des Vertragszwecks gespeichert (Link Datenschutzerklärung einfügen). 

 

1a. Kontaktdaten des Unternehmens

ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG

Hugo-Portisch-Gasse 1, 1136 Wien

Telefon: 01 87878-0

E-Mail: backstage@orf.at

 

Im Auftrag von:

Österreichischer Rundfunk, Stiftung öffentlichen Rechts

Hugo-Portisch-Gasse 1, 1136 Wien

 

2. Die Leistungen

Die Tickets werden von der OMC je nach Art des gebuchten Angebots postalisch zugeschickt oder per E-Mail als Ticketbestätigung übermittelt.

Die in der Ticketbestätigung enthaltenen E-Tickets gelten als Gutscheine für die physischen Tickets, die am Tag der ORF-Produktion, Führung, sonstigen Veranstaltung oder des Workshops am angegebenen Akkreditierungsschalter ausgegeben werden. Die Kundin oder der Kunde wird vor dem Ticketkauf darauf hingewiesen, in welcher Form die Tickets verschickt werden und welche Kosten dadurch gegebenenfalls entstehen.

 

Im Falle eines postalischen Versandes erfolgt dieser auf Kosten der Kundin oder des Kunden und auf Gefahr des ORF, wobei die Zustellung üblicherweise innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) nach Erteilung des Zahlungsauftrags erfolgt. Sollten die Tickets nicht binnen der angeführten Frist zugestellt werden, wird eine Kontaktaufnahme mit ORF Backstage unter backstage@orf.at empfohlen.

 

Die Kundin oder der Kunde muss gegebenenfalls die Bezahlung der Tickets und die Belastung des Bankkontos zu Gunsten der OMC belegen können. Ein geeigneter Zahlungsbeleg ist zu diesem Zweck beim Besuch der ORF-Produktion, Führung, sonstigen Veranstaltung oder des Workshops mitzuführen (Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, etc.).

 

Der Erwerb von Tickets für eine Führung bzw. einen Workshop beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme an dieser bzw. diesem. Der Erwerb von Tickets für eine ORF-Produktion oder sonstige Veranstaltung beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme als Zuschauerin oder Zuschauer und auf einen Platz in der jeweils gebuchten Kategorie, nicht auf einen bestimmten Platz im Studio bzw. am Veranstaltungsort.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Tickets kann mitunter online bei Buchung über Kreditkarte, bar oder mit Bankomatkarte bzw. Kreditkarte vor Ort vor Beginn der ORF-Produktion, Führung, Workshopteilnahme oder sonstigen Veranstaltung erfolgen. 

 

Der Erwerb der Tickets zum Weiterverkauf ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der OMC möglich. 

 

4. Umbuchungen/Stornierungen

Gemäß § 18 Abs. 1 Zi. 10 FAGG besteht beim Erwerb der vertragsgegenständlichen Tickets gesetzlich kein Rücktrittsrecht. Die Kundin oder der Kunde hat dennoch die Möglichkeit, Tickets bis zu 14 Tage vor dem jeweiligen Termin kostenlos zu stornieren.

Der Betrag wird innerhalb von sechs Wochen auf das bekannt gegebene Bankkonto refundiert. Im Falle von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) muss eine etwaige Stornierung aus organisatorischen Gründen bis spätestens 30 Tage vor der ORF-Produktion, Führung, dem Workshop oder der sonstigen Veranstaltung erfolgen, damit eine Refundierung der Kosten möglich ist. Bei Versandtickets mit postalischer Zustellung ist grundsätzlich keine Stornierung möglich (ein entsprechender Hinweis ist in diesem Fall im Zuge der Ticketbuchung zu bestätigen). Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor einer ORF-Produktion, Führung, sonstigen Veranstaltung oder eines Workshops besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern und angefallenen Kosten für Sonderleistungen. Weiters besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen. Sollten für ein Angebot generell andere Stornobedingungen als die hier angeführten gelten, wird in der Ticketbestätigung bzw. in der Gästeinformation ausdrücklich darauf hingewiesen.

 

Das Recht, aus redaktionellen oder sonstigen wichtigen Gründen den Termin und/oder Produktionsort bzw. Veranstaltungsort zu verlegen oder die ORF-Produktion, Führung, sonstige Veranstaltung oder den Workshop gänzlich abzusagen, bleibt vorbehalten. Bei Terminverschiebung wird die Bestellung automatisch storniert und die Kosten für bereits bezahlte Tickets erstattet. Tickets für den neuen Termin müssen eigenständig neu gebucht werden. Wird der Produktionsort bzw. Veranstaltungsort verlegt, bleibt die Bestellung aufrecht und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Nebengebühren. In beiden Fällen wird die Kundin oder der Kunde über die konkrete Vorgehensweise per E-Mail informiert. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen. Sollte die ORF-Produktion, Führung, sonstige Veranstaltung oder der Workshop gänzlich abgesagt werden, wird innerhalb von sechs Wochen nach dem geplanten Veranstaltungstermin gegebenenfalls der bereits bezahlte Eintrittspreis erstattet. Bei Programmänderungen oder Verhinderung eines oder mehrerer Hauptdarsteller oder des gewünschten Guides ist eine Stornierung seitens der Kundin oder des Kunden sowie die Rückerstattung des Kaufpreises und angefallener Auslagen ausgeschlossen.

 

5. Voraussetzungen für Wahrnehmung der Leistung/Verfall der Leistung

Sollte die Kundin oder der Kunde – ohne rechtzeitige Angabe von Gründen – nicht zu den in der Ticketbestätigung angeführten Zeiten am jeweiligen Akkreditierungsschalter erscheinen und/oder nicht die Ticketbestätigung und/oder den Zahlungsbeleg wie unter Punkt 2. beschrieben vorlegen können, können die Tickets vor Ort zu Lasten der Kundin oder des Kunden anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesen Fällen nicht.

 

Sollte die Kundin oder der Kunde nicht rechtzeitig im Studio, bei der gebuchten Führung, beim Workshop oder beim Produktions- bzw. Veranstaltungsort sein, kann die Teilnahme verweigert werden, um einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der ORF-Produktion, Führung, des Workshops oder der sonstigen Veranstaltung zu sichern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und Erstattung von Auslagen.

 

Bei ORF-Produktionen, Führungen, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen kann es aus regietechnischen Gründen vorkommen, dass die der Kundin oder dem Kunden vor Beginn zugewiesenen Plätze gewechselt werden müssen. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, hierbei den Anweisungen der Platzanweiser und des Ordnerdienstes Folge zu leisten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und Erstattung von Auslagen.

 

Mit Sichtbehinderungen ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

 

Alkoholisierten sowie unter dem Einfluss von sonstigen Rauschmitteln stehenden Personen wird der Eintritt zum Produktionsort bzw. Veranstaltungsort sowie die Teilnahme an der Führung oder des Workshops verwehrt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Für gewisse Angebote können Altersgrenzen gelten (zu entnehmen unter https://backstage.ORF.at/ und nach erfolgter Buchung in der Ticketbestätigung). Auf Verlangen ist das Alter und die Identität mittels amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Personen, die vorgeschriebene Altersgrenzen nicht erfüllen, kann die Teilnahme verwehrt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht nicht.

 

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich dazu, sich an eine etwaige Bekleidungsvorschrift zu halten (dies kann der Webseite https://backstage.ORF.at/ und nach erfolgter Buchung auch der Ticketbestätigung entnommen werden). Andernfalls behält sich die OMC das Recht vor, zuwiderhandelnde Gäste von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und Erstattung von Auslagen.

 

Den Anweisungen aller an der Durchführung der ORF-Produktion, Führung, sonstigen Veranstaltung und des Workshops maßgeblich Beteiligten, insbesondere den Anweisungen des Ordner- bzw. der Guides ist ohne Ausnahme Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Kundin oder der Kunde des Produktions- bzw. Veranstaltungsortes verwiesen sowie von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht nicht.

 

Bei Verlassen des Produktions- bzw. Veranstaltungsortes sowie bei abgetrenntem Abriss verliert das Ticket seine Gültigkeit für allfällige weitere Einlässe.

 

Zu beachten ist außerdem, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und seiner konzernverbundenen Unternehmen und deren Angehörige von der Teilnahme an Sendungsformaten, die ein Gewinnspiel oder eine Gewinnmöglichkeit aufweisen, ausgeschlossen sind. 

 

6. Allgemeine Verhaltensvorschriften

Ton-, Bild- und Bildtonaufnahmen der Kundin oder des Kunden (mit und ohne eigene Lichtquelle) – auch für den privaten Gebrauch – sind während der ORF-Produktion oder sonstigen Veranstaltung nicht gestattet. Im Zuge einer Führung oder Teilnahme an einem Workshop darf nach Rücksprache mit dem Guide bzw. in speziell dafür vorgesehenen Bereichen fotografiert und/oder gefilmt werden.

 

Die Arbeit von Fernsehteams oder sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht behindert werden.

 

Im gesamten Gebäude inklusive dem Studiobereich herrscht absolutes Rauchverbot.

 

Die Mitnahme von Speisen und Getränken (insbesondere alkoholischer Getränke) ist nicht gestattet.

 

Die Mitnahme von Plakaten und Transparenten ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Stöcken, Feuerwerkskörpern und anderen evtl. gefährlichen Gegenständen, Gläsern, Flaschen etc. in den Produktions- bzw. Veranstaltungsbereich ist verboten.

 

Bei der Teilnahme an einer Show oder Aufzeichnung müssen Schirme, Jacken, professionelles Foto- und Videoequipment, große Taschen und Rucksäcke (die erlaubte Maximalgröße ist auf der Ticketbestätigung ersichtlich) etc. an der kostenlosen Garderobe abgegeben werden (wir bitten um Verständnis, dass für Garderobe keine Haftung übernommen wird).

 

Mobiltelefone müssen – sollte nicht etwas Gegenteiliges angekündigt werden – während der ORF-Produktion, Führung oder sonstigen Veranstaltung abgeschaltet werden („lautlos“ stellen ist nicht ausreichend).

 

Sämtliche Zuwiderhandlungen berechtigen, wie in Punkt 5. beschrieben, die Kundin oder den Kunden des Studios zu verweisen oder von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, neben diesen AGB auch immer die für das jeweils gebuchte Angebot gültigen wichtigen Hinweise der jeweiligen Ticketbestätigung zu beachten.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Mit der Teilnahme an einer Aufzeichnung verpflichten sich die Kundin oder der Kunde und dessen Begleitpersonen ausdrücklich zur Verschwiegenheit über Art und Inhalt der ORF-Produktion, Führung, des Workshops oder der sonstigen Veranstaltung; Insbesondere verpflichten sich die Kundin oder der Kunde und deren/dessen Begleitpersonen in und gegenüber anderen Medien als dem ORF (z. B. Radio, TV, Zeitungen, Zeitschriften, Internet – Facebook, Twitter, Instagram, TikTok etc.) über den Verlauf und Ausgang der Aufzeichnung keine Auskunft zu geben bzw. selbst in einem Medium darüber zu berichten. 

 

8. Bild- und Tonrechte

Die Kundin oder der Kunde überträgt dem ORF exklusiv, sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt und übertragbar sämtliche ihm zustehenden bzw. bei ihm entstehenden Rechte an den hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Film-, Rundfunk- und/oder sonstigen Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobil- und/oder Internetbereich.

 

Die Kundin oder der Kunde erklärt sich ohne Einschränkung damit einverstanden, dass ihr bzw. sein Bildnis gesendet und öffentlich wiedergegeben sowie auf Bild- und Schallträger jeglicher Art festgehalten wird. Die hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen können vervielfältigt und verbreitet, vermietet und verliehen und in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren im Hörfunk, Fernsehen sowie im Mobil- und/oder Internetbereich gesendet, öffentlich wiedergegeben und vorgeführt, wie auch in jeder Art audiovisuell verwertet werden.

 

Die Kundin oder der Kunde erhebt keine Ansprüche gegen den ORF oder sonstige autorisierte Dritte. 

 

 

9. Beanstandungen

Beanstandungen können vorgebracht werden unter backstage@orf.at oder unter der Anschrift:

 

  ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG

  z. H. ORF Backstage

  Hugo-Portisch-Gasse 1

  1136 Wien

  Telefon: +43 (01) 87878-0

  E-Mail: backstage.orf.at

 

10. Haftung

Die Haftung gegenüber der Kundin oder des Kunden für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sowie sonstige dem ORF oder OMC zurechenbare Dritte. Eine Haftung für verlorene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände ist ausgeschlossen.

 

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. 

 

11. Abschließende Bestimmungen

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Übertragung des Tickets sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kartenservice und die Führungsplattform des ORF, der empfangenden Person der Tickets zu überbinden. Diesbezüglich wird die empfangende Person den ORF bzw. die OMC schad- und klaglos halten.

 

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige bzw. lückenhafte Punkte sind entsprechend dem durch die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Zweck zu ergänzen.

 

Sofern es sich bei der Kundin oder dem Kunden nicht um eine Konsumentin oder einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt, ist der Gerichtsstand für beide Seiten der Firmensitz der OMC. Es gilt österreichisches Recht.